
WohngeldWohngeldberechtigt sind Auszubildende mit selbständigem Haushalt, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Dies ist z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer der Fall. Voraussetzung ist der Nachweis, am Wohnort einen eigenen Hausstand gegründet zu haben und nicht nur vorübergehend bei den Eltern ausgezogen zu sein. Dies trifft u.a. zu bei:
Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gewährt. Anträge können unabhängig vom Wohnort innerhalb Kölns in der zentralen Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal oder in jeder Wohngeldaußenstelle des Amtes für Wohnungswesen gestellt werden. Nähere Auskunft erhalten Sie bei den Wohngeldstellen in den Bürgerämtern im Fachbereich Soziales und bei der Stadt Köln. |
Zuletzt aktualisiert am 17.12.2010 |